Die Bürgerschaftsprüfung

Die Bürgerschaftsprüfung ist für dich, wenn du eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in Dänemark beantragen möchtest. Hier findest du Informationen über den nächsten Prüfungstermin, Anmeldefrist, Prüfungsgebühr und Prüfung unter besonderen Bedingungen.

    Nächste Bürgerschaftsprüfung

    Die Bürgerschaftsprüfung findet das nächste Mal am 3. Juni 2026 statt.

     

    Anmeldefrist

    Die letzte Frist für die Anmeldung zur Bürgerschaftsprüfung ist der 29. April 2026.

     

    Ofte gestellte Fragen

    Wenn du dich für die Bürgerschaftsprüfung anmelden möchtest, musst du das Haderslev Sprachzentrum telefonisch unter 74 34 79 00 oder per E-Mail sprogcenter@haderslev.dk kontaktieren. 

    Du musst bei der Anmeldung eine Prüfungsgebühr von 946 DKK (2025) bezahlen. Die Zahlung erfolgt per MobilePay.

    Wenn du krank wirst

    Es gibt keine Nachholprüfung im Krankheitsfall für die Bürgerschaftsprüfung. Wenn du krank wirst und nicht teilnehmen kannst, musst du dich erneut anmelden und eine neue Gebühr bezahlen, um an der nächsten Prüfung teilzunehmen.

    Lichtbildausweis

    Du musst zur Bürgerschaftsprüfung einen gültigen Lichtbildausweis mitbringen. Wenn du keinen gültigen Lichtbildausweis vorlegen kannst, darfst du die Prüfung nicht ablegen.

    Ein gültiger Lichtbildausweis kann z. B. sein:

    • Aufenthaltskarte
    • Reisepass
    • Führerschein

    Ein Screenshot deiner Aufenthaltskarte oder deines Reisepasses gilt nicht als gültiger Lichtbildausweis.

    Kannst du die Bürgerschaftsprüfung unter besonderen Bedingungen ablegen?
    Wenn du eine körperliche oder psychische Beeinträchtigung hast und die Bürgerschaftsprüfung unter besonderen Bedingungen ablegen möchtest, musst du mit deinem Lehrer oder unserem Prüfungskoodinator sprechen. Du kannst beim Prüfungskoordinator der Sprachschule einen Antrag auf Ablegung der Prüfung unter besonderen Bedingungen erhalten.

    Besondere Bedingungen können z. B. gelten, wenn du:

    • Legastheniker bist
    • an PTBS leidest

    Du musst eine Bescheinigung eines Facharztes oder Ähnliches vorlegen können.

    Der Antrag muss spätestens 9 Wochen vor der Prüfung beim Prüfungskoordinator der Sprachschule eingereicht werden.

    Du kannst dein Prüfungszeugnis während der Bürozeiten abholen:

    • Montag 8–14 Uhr
    • Dienstag 8–14 Uhr
    • Mittwoch 8–14 Uhr
    • Donnerstag 8–14 Uhr
    • Freitag 8–14 Uhr

    Das Zeugnis wird dir persönlich gegen Vorlage eines Lichtbildausweises ausgehändigt. Möchtest du, dass eine andere Person das Zeugnis abholt, muss diese Person eine Vollmacht von dir mitbringen.

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    Bürgerschaftsprüfung (danskogproever.dk)